🔎 WIE ERSTATTE ICH ANZEIGE BEI EINEM VERSTOß GEGEN DAS TIERSCHUTZRECHT?
Online-Workshop
(kostenlose Veranstaltung)
Von Landestierschutzbeauftragte von Berlin, SenJustVA
Am Donnerstag, den 13. Juli 2023 von 19 bis 21 Uhr
Ich bin angemeldet und du solltest es auch, wenn du Teil der Lösung und nicht Teil des Problems bzw. zum Erhalt des Problems beitragen möchtest, denn Schweigen und Nichstun ist auch eine Entscheidung … TIERSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN
Online-Workshop, in dem es um alles gehen wird, was wichtig ist, wenn Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige bringen möchten. Denn sollten Sie Zeuge/Zeugin davon werden oder anderweitig davon erfahren, dass jemand das Wohlergehen eines Tieres beeinträchtigt, können Sie dieses Verhalten bei staatlichen Stellen anzeigen, um eine Sanktionierung des Verhaltens anzustoßen.
Dabei stellen sich zahlreiche Fragen:
• Welche Behörde ist überhaupt zuständig?
• In welcher Form soll ich die Anzeige dort einreichen?
• Darf ich Fotos machen und sie beifügen?
• Wie muss ich die Anzeige formulieren, damit die Tat verfolgt wird?
• Wie bin ich als Anzeigeerstatter selbst geschützt und wie kann ich am weiteren Verfahren mitwirken?
Diese und weitere Fragen möchten wir in unserem Online-Workshop behandeln, um Ihnen als engagierte Tierschützer:innen ein juristisches und praktisches Rüstzeug gegen Tierschutzverstöße an die Hand zu geben.
Dozenten:
Dr. med. vet. Jens Hübel | ZB Zier-, Zoo- und Wildvögel; Tierärztliche Beratung, Gutachten und Forschung mit den Schwerpunkten Vögel (inkl. Nutzgeflügel) | Tierschutz | Tierversuche
Felix Aiwanger, Volljurist & Juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten
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